Seminare / Fortbildungen
Das Recht der Opferentschädigung wurde 2024 mit dem SGB XIV grundlegend reformiert. Verschiedene Tatbestände wurden neu aufgenommen und der Träger der Sozialen Entschädigung hat ein neues Verfahrensrecht erhalten. Häufig bleiben Tatbestände lange unerkannt, und es kommt zur Bearbeitung von Fällen durch unzuständige Kostenträger, was sich für Klienten und Leistungserbringer finanziell nachteilig auswirken kann. Dieses Onlineseminar gibt einen vertieften Überblick über das Recht der Opferentschädigung und vermittelt Lösungsansätze auf der Grundlage des SGB IX- Teil 1- um die Bearbeitung durch den richtigen Kostenträger zu erwirken.
Wann:
Mo. 02.03.2026, 09:00 Uhr - 15:00 Uhr